ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Dienstleistungen der
ASI Dörfel GbR
Bahnhofstraße 6
98574 Schmalkalden
Tel.: +49 3683 4669548
Mail: [email protected]
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel und seinen Kunden.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Durchführung von Leistungen durch das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel bedeutet keine Anerkennung von Geschäftsbedingungen des Kunden.
1.4. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen dem Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel und dem Kunden getroffen werden, sind in diesen Bedingungen und den Vertragsunterlagen schriftlich wiedergegeben.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote des Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung des vom Kunden erteilten Auftrags durch das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel oder, sofern keine Auftragsbestätigung erfolgt, mit Beginn der vereinbarten Dienstleistung durch das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel zustande.
3. Art und Umfang der Dienstleistungen
3.1Auftragsinhalt und Auftragsumfang ergeben sich aus den Vereinbarungen gemäß Ziffer 1.4. dieser AGB, insbesondere aus dem erteilten Auftrag und der Auftragsbestätigung.
3.2. Leistungen, die außerhalb des vereinbarten Vertrages, erfolgen, sind gesondert zu vereinbaren und werden gesondert abgerechnet und vergütet. Das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel ist berechtigt, sich bei der Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
3.4 Bei der Ausführung ihrer Leistungen wendet das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel allgemein übliche Mess- und Berechnungsverfahren sowie von ihr selbst entwickelte Verfahren an. Eine Prüfung anhand von allgemeinen technischen Regelwerken (z.B. DIN-Nomien) erfolgt nur bei individueller Vereinbarung. 3.5 Erfüllungsort ist der Sitz der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs UG.
4. Keine Übernahme einer bestimmten Erfolgszusage
Das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel weist darauf hin, dass sie angesichts der den verwendeten technischen Analyseverfahren innewohnenden Unwägbarkeiten sowie des Umstands, dass Gegenstand, Randbedingungen sowie Parameter der Analysen vom Kunden vorgegeben werden, welche sich ggf. auch erst im Verlaufe des Verfahrens konkretisieren, nicht für die Herbeiführung eines bestimmten Arbeitserfolgs einsteht.
5. Leistungszeiten und Leistungsänderungen bei den Dienstleistungen
5.1 Arbeitsort und -zeiten bestimmt Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt sie ihre Leistungen an den Werktagen, d.h. von montags bis samstags, ausgenommen bundesweiter und thüringischer Feiertage, während ihrer üblichen Geschäftszeiten.
5.2 Die Fristen und Termine für die Durchführung von Leistungen im Rahmen eines Vertrags werden von den Vertragsparteien einvernehmlich festgelegt. Nur datumsmäßig bestimmbare Fristen und Termine sind verbindlich.
5.3 Treten Umstände und Ereignisse der Art ein, dass mit einem zeitlichen Mehrbedarf zu rechnen ist, teilt das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel dies dem Kunden mit. Umstände und Ereignisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel liegen, wie z. B. - der Kunde kommt einer vertraglichen Mitwirkungspflicht nicht nach, - unvorhersehbare und außergewöhnlicher Ereignisse wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Naturereignisse, Katastrophen und andere Ereignisse höherer Gewalt, verlängern vereinbarte Fristen und Termine um die Dauer der Behinderungen.
5.4. Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Auftragsumfanges sind schriftlich oder per E-Mail zu vereinbaren.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel und ggf. Ihren Erfüllungsgehilfen während der Vorbereitung und Durchführung der vertraglichen Leistungen jede zumutbare Unterstützung zu gewähren. Insbesondere ist er verpflichtet, dem Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere - Vorgabe der jeweiligen Randbedingungen und Parameter des vom Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel durchzuführenden Prüf- und Messverfahrens, dabei insbesondere die Information zu Einsatzzweck des Bauteils und zu dem zu überprüfenden Belastungsverhalten (z. B.. mechanische und/oder thermische Lastenanalyse); - je nach Art des Verfahrens Überlassung eines CAD — Modells des verfahrensgegenständlichen Bauteils, soweit dies dem Kunden möglich ist; - Angaben zum zu untersuchenden Material und den ggf. bereits hieran durchgeführten Untersuchungen.
6.2 Der Kunde benennt dem Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel einen sachkundigen Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstleistung.
6.3. Werden bei Prüfungen und Dienstleistungen Leitern, Gerüste / Hebebühnen sowie Hilfspersonal benötigt, sind diese auf Kosten und Gefahr des Kunden bereitzustellen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
7.2 Rechnungen sind, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, zehn Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
7.3 Aufrechnungsrechte wegen eigener Ansprüche oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs-rechts stehen dem Kunden nur zu, soweit seine jeweiligen Forderungen unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.4. Mehrleistungen gemäß Ziffer 5.3. und Ziffer 5.4. dieser AGB sind auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen oder gemäß § 612 BGB bzw. § 632 BGB zu vergüten.
8. Eigentumsvorbehalt, Weitergabe
8.1. An allen von dem Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel veräußerten Gegenständen, soweit sie nicht wesentliche Bestandteile eines Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
8.2. Der Kunde ist nicht zur Weitergabe der im Rahmen einer Dienstleistung des Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel zur Verfügung gestellten Dokumentationen, Schriftstücke, Schulungsunterlagen, Notizen, Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen in elektronischer Form oder Printform an Dritte berechtigt. Er hat hierzu im Einzelfall die Zustimmung des Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel einzuholen.
9. Vertraulichkeit, Datenschutz
9.1 Das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel und der Kunde verpflichten sich, die ihnen jeweils im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis der jeweils anderen Partei erkennbar sind, zeitlich unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen, noch weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten.
9.2 Eventuell von der anderen Partei erhaltene Informationen zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, in Printform oder in elektronischer Form, wird die die Information erhaltende Partei nach Beendigung der Dienstleistung zurückgeben und alle verbleibenden Kopien löschen.
9.3 Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes hält das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel ein.
10. Haftungsbegrenzung
10.1 Das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel haftet auf Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel haftet für sonstige Schäden ausschließlich nach den folgenden Bedingungen:
(a) Das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen
(aa) für Schäden, die durch arglistiges Verhalten oder das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden;
(bb) für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vom Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel verursacht wurden.
(b) Das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel haftet auf Schadenersatz begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Eintritt bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden musste, für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflicht im vorgenannten Sinn ist eine solche Pflicht vom Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel zu verstehen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Ein Mitverschulden des Kunden ist auf die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruches anzurechnen.
10.4 Im Übrigen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
11. Mängelbeseitigung bei Kauf- und Reparaturverträgen
11.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware ab Ablieferung durch das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und Mängel gegenüber dem Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel schriftlich zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Ablieferung der Ware bei dem Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel eingeht; die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen ab deren Entdeckung beim Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel eingeht.
11.2. Dem Kunden als Käufer und Besteller von Reparaturleistungen stehen die gesetzlichen Mängel-beseitigungsansprüche gegenüber der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs UG zu.
Die Dörfel Prüf-und Dienstleistungs UG ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Der Kunde hat der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs UG für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
12. Vertragsdauer
12.1 Der Dienstleistungsvertrag endet mit Abschluss der vereinbarten Tätigkeit. Soweit jedoch eine feste Laufzeit vereinbart worden ist, endet der Dienstleistungsvertrag mit Ablauf des vereinbarten Enddatums, ist ein bestimmtes Stundenkontingent vereinbart worden, endet der Dienstleistungsvertrag mit Erreichen des vereinbarten Stundenkontingents.
12.2 Das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Dienstleistungsvertrags aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt für das Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist und innerhalb angemessener Frist keine adäquate Sicherheitsleistung erbringen kann.
12.3 Kündigungserklärungen sind mittels eingeschriebenen Briefs vorzunehmen.
13. Abtretung
Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf der Einwilligung des Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Thomas Dörfel
14. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung des Dienstleistungsvertrags beinhalten, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schrittformklausel.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.
16. Gerichtsstand und geltendes Recht
16.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag ist Meiningen, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist.
16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.